Frage von Peter W. •

Können wir uns den derzeitigen Luxus von Frühverrentungen aus den fetten Jahren Deutschlands überhaupt noch leisten, wenn wir wirklich verantwortumgsvoll agieren wollen? Wird die Union auch aussitzen?

Sehr geehrter Dr.Pilsinger,

viele Menschen gehen vor der Regelaltersgrenze in Altersrente. Wenn auch menschlich verständlich,hat dies sicher dramatische Folgen für die Rentenversicherung? Der monatliche Abschlag von nur 0,3% scheint viele nicht zu beeindrucken?

Wenn die Rentenversicherung überleben soll, warum wird dann:

1. die Möglichkeit der Frühverrentung nicht aber an ein Attest der Versorgungsämter gebunden, die ja auch einen Grad der Schwerbinderung prüfen und genehmigen müssen?

oder

2. der monatliche Abschlag, für die ohne Attest der Verorgungsämter, nicht auf ggf.0,5% erhöht?

Es mag sozial unangenehm klingen, aber können wir uns den derzeitigen Luxus von Frühverrentungen aus den fetten Jahren der Bunderepublik überhaupt noch leisten, wenn wir wirklich verantwortumgsvoll agieren wollen? Müssen wir nicht sofort (!!!) handeln und nicht erst, wenn uns die Lage der Rentenversicherung zu Rentenkürzungen zwingt?

Was ich für Renten vorschlage, gilt seltredend auch für Pensionen !!

Portrait von Stephan Pilsinger
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr W.,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Alterssicherung für alle Generationen auf verlässliche Füße zu stellen. Deshalb werden wir das Rentenniveau bei 48 Prozent gesetzlich bis zum Jahr 2031 absichern. Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, gleichen wir mit Steuermitteln aus. Am Nachhaltigkeitsfaktor halten wir grundsätzlich fest. Nur eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik, eine hohe Beschäftigungsquote und eine angemessene Lohnentwicklung ermöglichen es, dies dauerhaft zu finanzieren. Deshalb werden wir im Jahr 2029 im Hinblick auf diese Faktoren die tatsächliche Entwicklung des Beitrags und des Bundeszuschusses evaluieren, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen. 

 

In einer Rentenkommission werden wir bis zur Mitte der Legislatur eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen prüfen. Zum 01.01.2026 wollen wir die Frühstart-Rente einführen. Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.

 

Zusätzlich werden wir die betriebliche Altersversorgung stärken und deren Verbreitung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern weiter vorantreiben. Die Geringverdienerförderung werden wir verbessern. Wir werden die betriebliche Altersvorsorge digitalisieren, vereinfachen, transparenter machen und entbürokratisieren. Die Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel wollen wir erhöhen.

 

Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben. Gleichzeitig schaffen wir zusätzliche finanzielle Anreize, damit sich freiwilliges längeres Arbeiten mehr lohnt. Statt einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wollen wir mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Dabei setzen wir auf Freiwilligkeit. Arbeiten im Alter machen wir mit einer Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Wir erleichtern die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze, indem wir das Vorbeschäftigungsverbot aufheben und dadurch befristetes Weiterarbeiten ermöglichen. Darüber hinaus verbessern wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente. Wir prüfen, wie wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung im Alter verbessern.

 

Uns ist jedoch auch bewusst, dass es weiterer und tiefgreifenderer Reformen bedarf, die in der parlamentarischen Debatte in den kommenden vier Jahren diskutiert werden. Dabei ist auch Ihr Vorschlag zur Frühverrentung Teil der Debatte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Stephan Pilsinger, MdB

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