(...) Abschließend möchte ich festhalten, dass sich die Rechtspolitik im Bereich der Tele-kommunikationsüberwachung immer in einem Spannungsfeld zwischen dem Grund-rechtsschutz der Bürger und der ebenfalls verfassungsrechtlich gebotenen Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung bewegt. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag des staatlichen Gemeinwesens hervorgehoben (vgl. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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