(...) Würde man ausschließlich den Eigenanbau von Cannabis-Produkten straffrei stellen, gäbe es für die Sicherheitsbehörden keinerlei Möglichkeit mehr nachzuvollziehen, ob die jeweiligen Betroffenen die Produkte ausschließlich für sich verwenden oder aber an Dritte weitergeben. Da bereits geringe Mengen weitergegeben werden können, würde die von Ihnen vorgeschlagene "Entkriminalisierung des Eigenanbaus" so letztlich eine vollständige Freigabe von Cannabisprodukten zur Folge haben. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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