
(...) Branchen, die die „Besondere Ausgleichsregelung“ nutzen können, müssen nachweislich bestimmte Kriterien erfüllen. Die Mehrbelastung hinsichtlich der EEG-Umlage beträgt dabei lediglich 0,001 Cent, also ein Tausendstel Cent pro Kilowattstunde. Der Nutzen für die betroffenen Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze ist jedoch umso höher. (...)