(...) Branchen, die die „Besondere Ausgleichsregelung“ nutzen können, müssen nachweislich bestimmte Kriterien erfüllen. Die Mehrbelastung hinsichtlich der EEG-Umlage beträgt dabei lediglich 0,001 Cent, also ein Tausendstel Cent pro Kilowattstunde. Der Nutzen für die betroffenen Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze ist jedoch umso höher. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

