(...) Branchen, die die „Besondere Ausgleichsregelung“ nutzen können, müssen nachweislich bestimmte Kriterien erfüllen. Die Mehrbelastung hinsichtlich der EEG-Umlage beträgt dabei lediglich 0,001 Cent, also ein Tausendstel Cent pro Kilowattstunde. Der Nutzen für die betroffenen Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze ist jedoch umso höher. (...)
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