
(...) die von Ihnen aufgeworfene Frage ist gesetzlich geregelt. In § 53 des Aufenthaltsgesetzes steht, dass ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, ausgewiesen wird. (...)