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Frage von Wilfried M. •

Frage an Stephan Brandner von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Brandner,

die ehemalige Abgeordnete und Dipl.- Psychol. Kühn-Mengel hatte mir die Frage nicht beantwortet: "Glauben Sie, daß Patienten im Maßregelvollzug richtig behandelt werden, wenn die zugrundegel. Diagnose bzw. die entscheidungserhebl. Daten des Sachverständigenbeweises unrichtig ("verzerrt") sind und der Betroffene dies nicht nachweisen kann, weil keine Videoaufnahme .. vorliegt, welche evtl. Fehler aufdecken lassen könnte?". Sie hatte auch mitgeteilt, daß sich der Rechtsausschuß am 16.3.16 eher nicht mit Fragen der Qualitätsverbesserung psychologischer und psychiatrischer Begutachtungen befassen wollte (1). Schon heute hat -aus rechtl. Erwägungen heraus- ein Sachverständiger die Anwesenheit eines Zeugen bei der Untersuchung zu gestatten (OLG Hamm, 14 UF 135/14 u.a.), hilfsweise die Audio-Dokumentation, s. 2)

Meine Fragen:
1.) Interessieren Sie sich als neues MdB selber für solche Fragen oder würden Sie dieselben an eine andere Person weiterreichen?
2.) Was spricht Ihrer Meinung nach gegen die Einführung einer Duldungsflicht des Inhaltes, daß ein Psychiater (oder Psychologe) auf Wunsch eines Probanden eine audiovisuelle Aufzeichnung zu dulden hat, sodaß -durch einen unbestechlichen Zeugen- die Rechtssicherheit des Probanden wie des Untersuchers (und die diagnostische Sicherheit als Grundlage für eine evl. sinnvolle Therapie) verbessert werden könnte durch vollständige Dokumentation auch des nonverbalen Verhaltens, das auch ein nicht blinder Zeuge mehr oder weniger verstehend beobachten -aber niemals vollständig dokumentieren- könnte?
Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie .D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.

1) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/helga-kuhn-mengel/question/2016-09-22/272913
2) https://openjur.de/u/760720.html

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

bei Ihrer Anfrage kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen, wünsche Ihnen aber trotzdem alles Gute.

Beste Grüße

Stephan Brandner

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