Wie rechtfertigen Sie den 5G-Ausbau, obwohl Rückversicherer (Munich Re) Mobilfunkschäden per Klausel ausschließen und das Schadens- und Gesundheitsrisiko somit beim Bürger verbleibt?
Sehr geehrter Herr Brandner,
beim Mobilfunkausbau wird das verfassungsrechtliche Vorsorgeprinzip zugunsten wirtschaftlicher Interessen ausgehebelt. Die 26. BImSchV schützt nur vor thermischen Effekten. Neueste wissenschaftliche Studien weisen jedoch athermische Langzeitschäden weit unter den Grenzwerten nach, wie Gelenli Dolanbay (2026; DOI: 10.1007/s00418-026-02504-7) bezüglich DNA-Schäden oder Kundi/Hutter (2026; DOI: 10.3390/epidemiologia7030086) zur Tumorpromovierung zeigen.
Große Rückversicherer wie Munich Re und Swiss Re (Swiss Re SONAR-Report: swissre.com) schließen EMF-Schäden in Haftpflichtpolicen standardmäßig aus. Mobilfunkkonzerne wie Verizon weisen in SEC-Berichten (Form 10-K, Item 1A) explizit auf unversicherte Klagerisiken hin.
Weil Betreiber durch die gesetzlichen Grenzwerte vor Haftungsklagen geschützt sind, bleibt der Bürger im möglichen Schadensfall gänzlich auf sich allein gestellt.
MfG Peter H.