Wenn Asylbewerber letztinstanzlich abgelehnt sind und das Land verlassen müssen, wer konkret ist dann für die Abschiebung zuständig? Es muss doch dafür eine verantwortliche juristische Person geben?
Herr Brandner,
1. Wenn Asylbewerber letztinstanzlich abgelehnt sind und das Land verlassen müssen, wer konkret ist dann für die Abschiebung zuständig? Es muss doch dafür eine verantwortliche juristische Person geben?
2. Wenn diese juristische Person nicht abschied, also ihre Aufgabe nicht erfüllt, kann man dann dienst-/aufsichtstrechtlich gegen sie vorgehen? Wie?
3. Warum wird das Gehalt dieser verantwortlichen juristischen Personen nicht einen KPI geknüpft, der die Duchsetzung der rechtlich vorgeschriebenen Abschiebung beinhaltet?
In der freien Wirtschaft sind KPI`s ganz normale und motivierende "Gehaltsbeeinflusser".
Verantwortlich ist die Kommune.
Wenn eine Behörde pflichtwidrig (also willentlich oder aus grober Fahrlässigkeit) eine Abschiebung nicht durchführt, obwohl rechtlich keine Hindernisse bestehen, gibt es folgende dienst-/aufsichtsrechtliche Konsequenzen:
- Dienstaufsichtsbeschwerde
- Disziplinarverfahren: Stellt sich im Rahmen einer Überprüfung heraus, dass ein Behördenleiter oder Sachbearbeiter seine Amtspflichten schuldhaft verletzt hat, kann ein dienstaufsichtsrechtliches oder disziplinarrechtliches Verfahren eingeleitet werden.
Im deutschen Beamten- und Tarifrecht gilt das Prinzip der sachlichen Neutralität und Rechtsbindung der Verwaltung. Gehälter im öffentlichen Dienst sind tariflich/gesetzlich geregelt und abhängig von Qualifikation, Verantwortung und Dienstalter, jedoch nicht von „Leistung“ im Sinne von politischen Zielzahlen.
Merke: Um Abschiebungen flächendeckend zu ermöglichen, ist eine neue Politik nötig. Nicht der einzelne Sachbearbeiter ist das Problem - sondern die Ausrichtung und zielsetzung der aktuellen Politik.