Kaufhold dort zum Schluss kam, dass Enteignungen rechtmäßig seien, lässt uns stark daran zweifeln, dass sie auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Warum sind Enteignungen nicht rechtzmässig? Art.15
In Deutschland sind Enteignungen ohne Entschädigung grundsätzlich nicht möglich. Das Grundgesetz (GG) legt in Artikel 14 Absatz 3 fest, dass eine Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig ist und dass sie gegen eine Entschädigung erfolgen muss. Die Entschädigung soll dabei eine gerechte Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und der betroffenen Person darstellen. Das bedeutet, dass der Staat oder eine öffentliche Institution bei einer Enteignung verpflichtet ist, eine angemessene finanzielle Kompensation zu leisten.
Es gibt jedoch Diskussionen und unterschiedliche Interpretationen, insbesondere in politischen Debatten, über die Höhe der Entschädigung. Manche Akteure argumentieren, dass eine Entschädigung unterhalb des Marktwertes möglich sei, solange sie als angemessen gilt. Dies ist jedoch rechtlich umstritten und würde im Einzelfall vor Gericht geklärt werden müssen. Eine komplett entschädigungslose Enteignung wird durch das Grundgesetz nicht gedeckt und wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig.
Ein Sonderfall ist in Artikel 15 GG geregelt, der die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Produktionsmitteln und Naturschätzen erlaubt. Auch hier ist jedoch eine Entschädigung vorgesehen, deren Art und Ausmaß gesetzlich geregelt werden müssen.
Zusätzlich gibt es in spezifischen Kontexten, wie etwa bei archäologischen Funden auf Privatgrundstücken, Regelungen, die als entschädigungslos wahrgenommen werden können. In solchen Fällen gehört der Fund oft dem Staat (je nach Landesrecht), und es wird nicht immer eine finanzielle Entschädigung gezahlt. Dies ist jedoch keine klassische Enteignung im Sinne des Grundgesetzes, sondern basiert auf speziellen gesetzlichen Regelungen.
Zusammenfassend: Nach geltendem Recht sind Enteignungen ohne jegliche Entschädigung in Deutschland nicht möglich, da dies gegen das Grundgesetz verstößt. Die genaue Höhe und Art der Entschädigung kann jedoch variieren und ist oft Gegenstand rechtlicher und politischer Auseinandersetzungen. Für weitere Details zu spezifischen Fällen oder aktuellen Debatten empfiehlt es sich, die entsprechenden Gesetze (z. B. Baugesetzbuch oder landesspezifische Enteignungsgesetze) oder aktuelle Gerichtsurteile zu konsultieren.