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Stefan Urbat
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Frage von Richard K. •

Frage an Stefan Urbat von Richard K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Urbat,

Kleinveranstalter und Künstler haben eine Petition zur Reformierung der GEMA auf den Weg gebracht. Die große Resonanz zeigt deutlich die Notwendigkeit, dieses Thema aufzugreifen.

Grund genug unsere Kandidaten für die Bundestagswahl zu folgenden Fragen um eine Stellungsnahme zu bitten:

1) Sind Sie der Meinung, dass zur allgemeinen Erhaltung der Kultur in Deutschland die GEMA reformiert werden muss?

2) Ist die Monopolstellung eines einzelnen Vereins, zur Wahrung des Urheberrechts, mit unserem Grundgesetz vereinbar?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

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Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Köhnlein,

Das ist angesichts der hohen Zahl von Mitzeichnern offensichtlich, wir PIRATEN sind generell ebenfalls sehr GEMA-kritisch.

Zu 1)
Hier besteht dringender Handlungsbedarf: während einige wenige Künstler von dem kommerziellen Modell der GEMA profitieren, geht die Mehrheit der kleineren Künstler dabei leer aus oder zahlt sogar drauf.

Hinzu kommt, dass der Verdacht sich immer mehr erhärtet, dass die GEMA sich hauptsächlich selbst auf Kosten der Künstler bereichert: indem willkürliche Sätze und Hebel festgelegt werden, können die ihre Einnahmen praktisch nach Belieben selbst steuern.

Außerdem passt dieses Abgabenmodell nicht mehr in die heutige Zeit: da Künstler heute hauptsächlich von Live-Auftritten leben, vielfach selbst Creative Commons Lizenzen verwenden, um bekannter zu werden und neue, darauf basierende Modelle wie Jamendo ( http://www.jamendo.com/de ) im Kommen sind, ist eine völlige Abschaffung der GEMA möglicherweise der beste Weg.

Auch eine Kulturflatrate wäre denkbar, bei der man nach Popularität von Hitparaden oder dergleichen die Mittel an Künstler verteilen könnte oder der Ausbau der Künstlersozialkasse, die mehr Künstlern ermöglichen würde, ohne Existenzangst ihren künstlerischen Neigungen nachzugehen.

Zu 2)
Ich bin kein Verfassungsrechtler, aber es erscheint mir möglich, dass hier verfassungswidrige Eingriffe in die Berufsfreiheit (z.B. bei Künstlern, die eine Creative Commons Lizenz verwenden und dennoch teils Abgaben der GEMA zahlen müssen) und das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegen, indem die Entfaltung desselben durch finanzielle Auflagen eingeschränkt wird.

Monopole sind überhaupt eine schlechte Sache und nur in wohl begründeten Ausnahmefällen zulässig. Dieses der GEMA kann in der heutigen Zeit meines Erachtens keine solche Ausnahmestellung begründen.

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Urbat