(...) Wenn wir in 18- 20 jährigen legalen Waffenbesitzern eine konkrete Gefahr sehen und wir deshalb eine Altersgrenze von 21 Jahren tatsächlich haben wollen, so muss diese auch für alle gelten und nicht nur für einen Teil der Waffenbesitzer. Wir müssen aufpassen, dass wir Sportschützen dürfen nicht unter einen Generalverdacht stellen. (...)
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