(...) In der Verpflichtung von erwerbslosen Leistungsempfängern, sich an bestimmten Maßnahmen von Seiten der zuständigen Behörden bzw. Ämtern (z.B. Argen) zu beteiligen, vermag ich keine Beeinträchtigung eines Menschenrechtes zu erkennen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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