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Stefan Kaufmann
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Frage von Jürgen M. •

Frage an Stefan Kaufmann von Jürgen M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kaufmann,

im Vorfeld der Bundestagswahl bitte ich um Ihre Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Frage:

Sind Sie im Falle Ihrer Wahl bereit, religiöse Diskriminierungen in der Arbeitswelt zu beenden, das Antidiskriminierungsgesetz (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) so zu ändern, dass solche Ungerechtigkeiten abgebaut werden und der gleiche Diskriminierungsschutz auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst eröffnet wird?

2. Frage:

Sind Sie im Falle Ihrer Wahl bereit, die im Grundgesetz verankerten Arbeitnehmerrechte auch in Einrichtungen der Diakonie und der Caritas wirksam werden zulassen und das Betriebsverfassungsgesetz entsprechend zu ändern?

3. Frage:

Werden Sie sich im Fall Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte Vorrang vor religiösen Geboten haben (z.B. Beschneidung von Knaben)?

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Michl

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Sehr geehrter Herr Michl,

vielen Dank für Ihre Fragen. Gerne möchte ich Ihnen dazu wie folgt antworten!

Zu Frage 1.) Ja, ich werde mich dafür einsetzen, dass religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz zurückgedrängt wird. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde dafür ein Instrument verabschiedet und den Arbeitnehmern gleichzeitig Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private eingeräumt. Aus meiner Sicht gibt das Gesetz umfangreiche Möglichkeiten, Betroffene zu schützen, weshalb ich im Moment keinen Änderungsbedarf sehe.

Zu Frage 2.) Ja, denn im Grundgesetz verankerte Rechte müssen für alle Bürgerinnen und Bürger gelten. Das ergibt sich unmittelbar aus Artikel 3 I GG, weshalb hier Korrekturen am Betriebsverfassungsgesetz vorgenommen werden sollten.

Zu Frage 3.) Ja, allerdings ist die Balance zwischen religiösen Geboten und Gesetzen nicht ganz einfach. Denn Artikel 4 I GG schützt die freie Ausübung des Glaubens. Nichtsdestotrotz haben die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte, wozu auch die Religionsfreiheit gehört, besonders Artikel 2 II GG, der das Recht auf körperliche Unversehrtheit garantiert, Vorrang vor religiösen Geboten.

Gerne können wir bei weiteren Fragen persönlich ins Gespräch kommen. Rufen Sie mich doch bei Interesse zur Terminvereinbarung in meinem Wahlkreisbüro an (Tel. 0711/ 90 72 99 10).

Mit den besten Grüßen

Dr. Stefan Kaufmann

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