
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Es gibt einen Mindestanforderungskatalog, der für alle Gutachterinnen und Gutachter gilt. 2016 hat der Bundestag das Gesetz "Zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" beschlossen, in welchem Rahmenbedingungen für Gutachten festgelegt wurden, aber auch Beschleunigung von Verfahren. (...)