Aktuell würde aus meiner Sicht die Einleitung eines Parteienverbotsverfahrens nach § 21 GG trotz einiger Anhaltspunkte für das Vorhandensein verfassungsfeindlicher Tendenzen in Teilen dieser Partei nicht zielführend sein.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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