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Frage von Dagmar T. •

Frage an Stefan Birkner von Dagmar T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Birkner

Im Mai wurde der Zwischenbericht über dringend notwendige Verbesserungen der Lebenssituation Contergangeschädigter veröffentlicht, in welchem eklatante Versorgungsdefizite festgestellt wurden:
- Die in erhebl. Maß auftretenden, äußerst schmerzhaften Folgeschäden, die zu massiven Einschränkungen der Lebensqualität der Conterganopfer führen
- Die gravierende Benachteiligung bzgl. der Erwerbsbiografie (Viele sind schon jetzt voll erwerbsgemindert und erleiden allein hierdurch weit über die Conterganrente hinausgehende lebenslange finanzielle Nachteile)
- Die gängige Nicht-/Unterversorgung von Contergangeschädigten mit Heil-/Hilfsmitteln, zahn-/medizinischen und therapeutischen Maßnahmen
Ich selber bin ebenfalls betroffen. Noch arbeite ich, aber auch ich werde nicht das Renteneingangsalter erreichen und muss mit dramatischen Rentenabschlägen rechnen!
Ein hoher Preis, den ich neben körperl. Einschränkungen und tägl. Schmerzen dafür zahle, dass es gem. BVerfG dem Gesetzgeber obliegt darüber zu wachen, dass die Leistungen der übernommenen Verantwortung gerecht werden.
Stattdessen werde ich ständig auf meine anrechnungsfreie Conterganrente verwiesen, um schädigungsbed. Defizite zu finanzieren. Dabei bringe ich bereits jetzt neben der Rente einen stetig steigenden Teil meines Gehalts hierfür auf. Und das, obwohl die Bundesrepublik die Haftungsverantwortung vollumfänglich übernommen hat, ihrer Verpflichtung bis heute jedoch nur unzureichend nachkommt, wie auch der internat. Vergleich der Leistungen an Contergangesch. belegt.
Natürl. kann man mit Geld die Schmerzen nicht aufwiegen, aber es könnte uns helfen, ein menschenwürdiges Dasein abseits derzeit vorprogrammierter Altersarmut zu führen.
Meine Frage an Sie:
Was werden Sie/Ihre Fraktion tun, um diese Missstände angemessen/menschenwürdig zu ändern? Werden Sie sich persönlich für eine angemessene Entschädigung (z.B. im Sinne des Antrages der Linken Partei) einsetzen?
M. freundl. Grüßen,
D. Tapken

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Tapken,

ich danke für Ihre Frage vom 02. Dezember 2012, die ich gerne beantworte. Die von Ihnen geschilderten Nachteile für die Contergangeschädigten stehen außer Frage. Viele leiden heute an Folgeschäden und haben aufgrund einer eingeschränkten Erwerbsbiographie Rentenausfälle.
Die FDP begrüßt es, dass sich der Pharmakonzern Grünenthal bei den weltweit rund 10.000 Opfern der Contergan-Katastrophe entschuldigt hat. Diese Geste war schon lange überfällig. Grünenthal bleibt in der Verantwortung, damit die betroffenen Menschen auch im Alter würdevoll leben können. Die Betroffenen erhalten von der Contergan-Stiftung eine einmalige Kapitalentschädigung, eine monatliche Conterganrente sowie seit 2009 jährliche Sonderzahlungen. Seit dem 01.07.2009 werden die Conterganrenten automatisch an die gesetzlichen Renten angepasst. Sie sind steuerfrei und werden nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Dies alleine reicht aber oftmals nicht aus, ich kann Ihnen daher versichern, dass sich die FDP-Bundestagsfraktion und die FDP-Niedersachsen weiter für die Opfer einsetzen werden.
Allerdings muss bei der Erhöhung der Renten der Conterganopfer stets eine sensible Abwägung zwischen den verständlichen und berechtigten Anliegen der Opfer und den Anliegen aller anderen Gruppen von Menschen mit Behinderungen gefunden werden. Der deutsche Staat trägt heute unter den besonderen juristischen Bedingungen des Conterganskandals quasi sämtliche Leistungen für Contergangeschädigte im Gegensatz zu anderen Staaten. Eine Besserstellung einer streng abgegrenzten Gruppe von Behinderten gegenüber allen anderen Menschen mit Behinderung bedarf daher einer überzeugenden Begründung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schwerdtfeger