
(...) Es gilt: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob und welche Rundfunkgeräte vorhanden sind. Der Rundfunkbeitrag wird für die Möglichkeit gezahlt, sich durch das öffentldurch das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot zu informierenen und unterhalten lassen zu können. (...)