(...) Der Luftsport ist Teil des Luftverkehrs und als solcher in das luftverkehrsliche Regelwerk eingebunden, soweit die zum Luftsport zählenden verschiedenen Sportarten dies durch bundesgesetzliches Vorgaben erfordern. Wir müssen daher zukünftig ausreichende Betätigungsmöglichkeiten für den Flugsport in Nordrhein-Westfalen sicherstellen. (...)
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