(...) nach Ihrer Schilderung handelt es sich offensichtlich um eine vertragliche Beziehung zwischen Ihnen (?) und Ihrer Gemeinde. Diese fällt allein in die kommunale Zuständigkeit. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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