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Frage von Ekkehardt Fritz B. •

Frage an Stanislaw Tillich von Ekkehardt Fritz B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

seit mehr 20 Jahren kämpfe ich mit einem Problem, an dessen Behebung das Land Sachsen besonderes Interesse haben sollte, dessen Beseitigung eigentlich selbstverständlich sein müsste.

Speziell geht es dabei um die Hemmnisse bei der Schaffung von Arbeitsplätzen im Raum Annaberg-Buchholz.

Ich habe den Eindruck, die in Sachsen von Ihnen geführte CDU versucht zum absoluten Nachteil der Bevölkerung und damit grundgesetzwidrig, das traditionelle „Armenhaus Deutschlands“ , das Erzgebirge, scheinbar mit allen Mitteln als solches auch zu erhalten. So als stünde die Armut unter Denkmalschutz.

Es geht im Erzgebirge nicht darum, das sich Investoren in dieser Gegend nicht ansiedeln wollen, sondern – wie der damalige Innenminister, Heinz Eggert, mir am 27.10.1994 (Az. Z 7000/701 Beab. Wolter) schrieb – um die Umsetzung eines politischen Beschlusses, welcher von der Sächsischen Staatsregierung damals angeblich „unter dem Primat der Wahrung des Gemeinwohls“ zum absoluten Nachteil der hiesigen Bevölkerung gefasst wurde und wohl bis heute gilt. Der damalige Bürgermeister v. Annaberg-Buchholz, Hermann, schrieb entsprechend im Stadtanzeiger v. 5. Mai 1994 von „Sabotage“. Auch sein Kollege der Nachbargemeinde Cunersdorf, Herr Brandt, beklagte sich am 25.05.1994 im Lokalblatt „Freie Presse“ in gleicher Sache, schrieb ebenfalls von „Sabotage“ und beklagte zusätzlich eine „Neue Arroganz der Macht“.

Nun meine Fragen:

Wie lautet der zitierte Beschluss im Wortlaut bzw. wo kann ich ihn nachlesen?

Warum blockiert die Sächsische Staatsregierung weiterhin Investoren, die im Obererzgebirge neue Arbeitsplätze schaffen wollen und begründet dies mit dem "Primat der Wahrung des Gemeinwohls"?

Was ist Wahrung des Gemeinwohles? Immer mehr werdende Hartz 4 Empfänger, Aufstocker, Abwanderer und Rentner?

Meinen Sie, dass sich Sachsen genau wie der "Bund" so etwas leisten kann?

Mit freundlichen Grüssen

Ekkehardt Fritz Beyer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Beyer,

die von der CDU geführte Staatsregierung hat die wirtschaftliche Entwicklung des gesamten Freistaates von Beginn an als prioritäre Aufgabe betrachtet. Dafür sprechen die in dieser Zeit in Infrastruktur und Wirtschaftsförderung investierten viele Mrd. Euro an öffentlichen Mittel ebenso, wie die in den letzten Jahren erreichten Ergebnisse. So konnte die Arbeitslosenquote im Erzgebirgskreis seit 2005 halbiert werden und liegt inzwischen unter dem sächsischen Durchschnitt. Das Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigem konnte zwischen 1992 und 2009 mehr als verdoppelt werden. Die Zahl der SGB-II-Empfänger sank allein zwischen März 2012 und März 2013 um mehr als 10 Prozent. Diese Entwicklung ist natürlich zuallererst ein Ergebnis kreativer Unternehmer und fleißiger Beschäftigten. Sie wäre allerdings ohne die Unterstützung durch den Freistaat und die Kommunen nicht möglich gewesen.

Den von Ihnen genannten „Beschluss“ kenne ich nicht. Möglicherweise handelt es sich um den Landesentwicklungsplan aus dem Jahre 1994. Die aktuell (noch) geltende Fassung des Landesentwicklungsplanes 2003 können Sie unter http://www.landesentwicklung.sachsen.de/2387.htm nachlesen, den Entwurf des voraussichtlich in diesem Jahr in Kraft tretenden LEP 2012 unter http://www.landesentwicklung.sachsen.de/11117.htm .

Mit freundlichen Grüßen

Stanislaw Tillich