Wie rechtfertigen Sie die geplante faktische Abschaffung des IFG trotz gegenteiliger Zusage im Koalitionsvertrag – und wie passt das zu Transparenz und demokratischer Kontrolle?
Der Koalitionsvertrag sieht eine Reform des IFG im Sinne der Bürgerinnen und Bürger vor. Die aktuell diskutierten Maßnahmen laufen dem entgegen und würden die Informationsfreiheit substanziell einschränken. Vorgesehen sind u. a. ein „berechtigtes Interesse“ als Zugangsvoraussetzung, potenziell sehr hohe Gebühren sowie der faktische Ausschluss zentraler Akteure wie Journalistinnen und Journalisten und zivilgesellschaftlicher Organisationen. Zudem sollen Ablehnungsgründe ausgeweitet und selbst bei leitenden Behördenfunktionen Namen geschwärzt werden. Das IFG war in den vergangenen zwei Jahrzehnten ein zentrales Instrument zur Aufdeckung von Missständen und zur Kontrolle staatlichen Handelns. Eine derartige Einschränkung würde das Transparenzniveau deutlich senken und dürfte das Vertrauen in staatliche Institutionen weiter schwächen.

