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Sonja Eichwede
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Frage von Felix H. •

Sind im Anwendungsbereich des geplanten SLAPP-Gesetzes vor- & außergerichtl. Einschüchterungen gg. journalistische & wissenschaftliche Aktivitäten einbezogen (zB. Inanspruchnahme v. Staatsschutz u.Ä)?

Sind im Anwendungsbereich des geplanten Anti-SLAPP-Gesetzes vor- & außergerichtliche rechtliche Einschüchterungsversuche gg. journalistische & wissenschaftliche Aktivitäten einbezogen (z. B. Inanspruchnahme vom polizeilichen Staatsschutz mitten in den seit 2022 laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach JI-Richtlinie etc.)?

"Immer wieder werden Klagen genutzt, um Journalisten oder Wissenschaftler einzuschüchtern."

https://taz.de/Gesetzentwurf-gegen-SLAPP-Klagen/!6137506/

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/slapp-klage-gesetzentwurf-richtlinie-100.html

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundesregierung-anti-slapp-richtlinie-umstrittene-einschuechterungsklagen-hubig-bmjv

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr H., 

vielen Dank für Ihre Frage. 
Vor- und außergerichtliche Einschüchterung, das heißt insbesondere Abmahnung als Vorstufe zu einer möglichen späteren SLAPP-Klage sind derzeit nicht erfasst. Ich setze mich zusammen mit meiner Partei jedoch dafür ein, dass solche zivilrechtlichen Abmahnungen ebenfalls geregelt werden. 

Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede 

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