Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Sonja Eichwede
SPD
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrte Frau, Eichwede, frage: wann wird die teurungsrate beendet?

Es kann nicht sein und darf nicht sein, daß alle zwei Wochen die lebensmittelpreise, erhöht werden und Lebensmittel Konzerne wie z. B. nach zu lesen ist das der konzernbosse von Lidl ein Plus von 14,3 Milliarden Euro gemacht, (Umsatz), lebensmittelpreise Erhöhungen. Viele burger/innen mit einem geringfühgigen Einkommen, können sich viele gesunde Lebensmittel nicht mehr leisten, durch die ständige preiserhohungen. Gewinnabschopfung der Lebensmittel Konzerne. Somit muss man sich ungesund ernähren, oder wie im Krieg, trocken Brot mit wassersuppe essen. "Nur damit Konzerne weiter Stein Reich werden und viele Menschen und Kinder hungern müssen. Und das in einem reichen Land, Deutschland. Wehr nie arm war, kann diese Sachen, nicht nach voll ziehen. Und diese Sachen haben mit der Ukraine nichts zu tun. Fleisch und Wurst werden in Deutschland, Polen, Ungarn, Österreich, Schweiz, u. s. w. hergestellt auch Brot und Brötchen. Diese Länder haben auch Getreide Felder. Zum Anbau.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für die Anfrage vom 03.11.2022 die ich Ihnen gerne beantworte.

Die Land- und Ernährungswirtschaft ist von den Kostensteigerungen infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine stark betroffen. Jedoch kommt der hohe Kostendruck auf breiter Basis bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern an. Laut Statistischem Bundesamt mussten sie für Lebensmittel im Oktober 2022 20,3 Prozent mehr bezahlen als noch im Oktober 2021. Erheblich verteuerten sich etwa Speisefette und Speiseöle, Molkereiprodukte und Eier, Gemüse sowie Brot und Getreideerzeugnisse. Angesichts steigender Kosten für Energie und Rohstoffe ist aber weiterhin mit Preissteigerungen zu rechnen.

Die Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln sind eine Herausforderung. Für viele Bürgerinnen und Bürger sind steigende Ausgaben für Lebensmittel nur sehr schwer zu tragen. Wir sehen auch, dass hierdurch das Risiko für Ernährungsarmut, besonders bei Kindern, steigt. Deshalb helfen wir Familien in dieser Krise sozialpolitische wo wir können.  

Unser Sozialstaat steht in diesen schwierigen Zeiten an der Seite der Menschen.

Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien im Deutschen Bundestag haben schon viel getan, um die finanziellen Auswirkungen für die Menschen und die Wirtschaft abzumildern. Mit den Entlastungspaketen wurden rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung auf den Weg gebracht. Hierzu zählt beispielsweise eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Erwerbstätige und Rentnerinnen und Rentner und 200 Euro für Studierende, die einmalig ausgezahlt wurde. Ein Kinderbonus als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind. Eine Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro oder eine Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro.

Ab dem kommenden Jahr können Steuerzahler:innen ihre Rentenbeiträge voll absetzen: Aufwendungen für die Altersvorsorge wird als Sonderausgabe berücksichtigt. Bürgerinnen und Bürger werden in 2023 dank dieser Maßnahme um rund 3,2 Milliarden Euro entlastet. Im Folgejahr geht es um 1,76 Milliarden Euro Entlastung.

Ende September 2022 hat sich die Bundesregierung auf einen Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro verständigt, um sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Unternehmen von den Energiepreissteigerungen zu entlasten. So übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen. Die eigentliche Gaspreisbremse soll dann spätestens zum 1. März 2023 eingeführt wer-den, möglichst rückwirkend schon zum 1. Januar 2023.

Ab Januar 2023 wollen wir eine Stromreisbremse einführen: Bei Privathaushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen soll der Strompreis für ein Grundkontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden.

Wir unterstützen Geringverdienende gezielt dabei, die steigenden Energiekosten bezahlen zu können. Dafür erhöhen wir erneut das Wohngeld und unterstützen erheblich mehr Menschen mit geringem Einkommen durch finanzielle Zuschüsse zu den Wohnkosten. Ab Januar verdoppelt sich das Wohngeld auf durchschnittlich 370 Euro pro Monat. Die Zahl der Haushalte, die einen Anspruch darauf haben, steigt von 600.000 auf zwei Millionen. Damit unterstützt das neue Wohngeld künftig 4,5 Millionen Geringverdienende, Alleinerziehende, Familien und Rentner:innen dabei, die Kosten für Energie zu bewältigen.

Leicht in den Hintergrund ist eine nahezu historische Entscheidung geraten: Nie zu-vor wurde das Kindergeld so massiv angehoben wie mit dem Inflationsausgleichsgesetz Mitte November 2022: Ab Januar 2023 wird das Kindergeld auf einheitlich 250 Euro steigen. Familien werden damit allein in den nächsten beiden Jahren um jeweils rund 2,1 Milliarden Euro zusätzlich entlastet. Das bedeutet in diesen angespannten Zeiten für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen eine wichtige Finanzspritze – und es ist ein deutliches sozialpolitisches Signal.

Mittelbar soll mit all den breitflächigen Entlastungsmaßnahmen der Kostendruck in der Produktion von Lebensmitteln und seine Weitergabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher abgefedert werden.

Mit dem Bürgergeld anstelle von „Hartz IV“ werden Regelbedarfe künftig die zu erwartende regelbedarfsrelevante Preisentwicklung zeitnaher und damit wirksamer widerspiegeln. Dazu werden die aktuellsten verfügbaren Daten über die Preisentwicklung für die Fortschreibung zusätzlich berücksichtigt. Hiermit gewährleisten wir bei stark steigender Preisentwicklung eine zeitnahe Reaktion, damit es nicht zu einer offensichtlichen und erheblichen Diskrepanz kommt zwischen der tatsächlichen Entwicklung der Preise und der gedachten Entwicklung. Als Folgewirkung werden die die Regelbedarfe zum 1. Januar 2023 deutlich ansteigen.

Wir wollen aber auch, dass Landwirtinnen und Landwirte von ihrer Arbeit leben können. Dazu gehört, dass Preise nicht entkoppelt sein können von den tatsächlichen ökonomischen und ökologischen Kosten der Produktion.

Nicht alle Preissteigerungen bei Lebensmitteln sind nachvollziehbar. Das Bundeskartellamt geht inzwischen Beschwerden über die hohen Preise im Lebensmitteleinzel-handel nach. Ergebnisse stehen hier noch aus.

Im Mai 2022 hat der Deutsche Bundestag aufgrund der Initiative der SPD die Einrichtung einer Ombuds- und Preisbeobachtungsstelle beschlossen. Diese soll vollkommen unabhängig und nicht weisungsgebunden sein. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass diese Stelle in der Verantwortung des Bundeslandwirtschaftsministeriums nun auch geschaffen wird. Dort können Verbraucher:innen und Verbraucher z.B. unfaire Preise melden, woraufhin die Ombudsstelle tätig werden muss. Die Stelle soll kontinuierlich die Produktionskosten und die Preisentwicklung beobachten.

Als Reaktion auf die steigenden Lebensmittelpreise wird in der Debatte oft - und nachvollziehbar - die Möglichkeit genannt, die Preise von Nahrungsmitteln durch eine komplette Befreiung von der Mehrwertsteuer zu senken bzw. mit reduzierten Mehrwertsteuersätzen zu steuern. Richtig ist: Die Mehrwertbesteuerung stellt mittlerweile einen Flickenteppich dar. So richtig demzufolge eine Reform der gesamten Struktur der Mehrwertsteuer aufgrund von Ungereimtheiten wie beispielsweise die von Dir genannten Besteuerung von Hafermilch mit 19 Prozent und Kuhmilch mit 7 Prozent Mehrwertsteuer ist, kann das Problem nicht dadurch gelöst werden, indem wir - um im Bild zu bleiben - neue Flicken annähen. Eine Senkung der Mehrwertsteuer an einzelnen Stellen, stellt keine kurzfristig umsetzbare Entlastungsmaßnahme dar, sondern ist ein umfangreicher und zeitintensiver Prozess, den wir angehen werden. Die Ampelkoalition wird sich dem wichtigen Thema der Mehrwertsteuerbereinigung also weiterhin widmen.

Auch bei der Definition von Grundnahrungsmitteln handelt es sich um eine Abgrenzungsfrage. Bei schnellem Vorgehen schaffen wir an anderer Stelle neue Abgrenzungsprobleme und zusätzliche Konflikte, wenn wir jetzt im Sinne der Hafer- und Sojamilch entscheiden würden. Konflikte, die wir jetzt nicht vorhersehen können. Auch hier ist eine systematische und grundsätzliche Vorgehensweise sinnvoller. Hierzu brauchen wir die Daten aus der Nationalen Verzehrstudie III (Laufzeit: 01.01.2015 - 28.02.2025) als fundierte und verlässliche Entscheidungsgrundlage, um zu wissen, wie sich die Menschen in Deutschland überhaupt ernähren. Die Ergebnisse aus der Verzehrstudie II sind mittlerweile über 15 Jahre alt und Du wirst mir sicherlich zu-stimmen, wenn ich davon ausgehe, dass sich im Ernährungsverhalten auch mit Blick auf die Klimakrise und auf das Tierwohl in der Zwischenzeit Veränderungen vollzogen haben, die wir aus dem Privatleben, in unseren Kantinen, im Supermarkt kennen - und die wir repräsentativ erfassen müssen.

Ein weiterer Punkt: Der Effekt einer Mehrwertsteuerabsenkung droht in Zeiten weiter steigender Preise überhaupt nicht oder nur wenig wahrgenommen zu werden. Es sind Mitnahmeeffekte zu befürchten, also die Gefahr, dass die Steuersenkung über-haupt nicht über die Preise an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben wird. Zu-dem ist die absolute Entlastung durch eine Senkung der Mehrwertsteuer für Topverdiener höher als für kleine und mittlere Einkommen. Mit der Senkung der Mehrwert-steuer vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wollte die Bundesregierung in erster Linie den Konsum wieder ankurbeln, um der durch die Corona-Pandemie in Mitleidenschaft gezogenen deutschen Wirtschaft neuen Schub zu geben. Zur Bekämpfung der Inflation sind Mehrwertsteuersenkungen nicht geeignet.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Eichwede

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