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Sönke Rix
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Frage von Silvia Maria M. •

Frage an Sönke Rix von Silvia Maria M. bezüglich Frauen

Am kommenden Donnerstag, 7. Mai soll ein Gesetz ins Parlament gehen, wo die sogenannte „Homoheilung“ verboten wird. Was ich sehr gut finde! Was ich nicht verstehe, ist, warum wird die Sexuelle Orientierung mit Geschlechtsidentität gemischt, was meiner Meinung nach falsch und sehr schädlich ist…
Ich habe gelesen, dass es viele sogenannte Detransitioner gibt, die angeben, eine Weile nach ihren medizinischen Transitionen diesen Schritt sehr bereut zu haben. Brustamputationen, Gebährmutterentnahme, Eierstöckeentnahme und durch Hormone erzeugter Stimmbruch sind dann aber nicht mehr rückgängig zu machen. Diese Frauen geben alle an, dass sie ausschließlich ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen trafen, die den affirmativen Ansatz verfolgt haben (oder dass sie nur von solchen „behandelt“ werden wollten). Sie beklagen, dass es kaum noch Expertinnen gibt, die sich trauen, kritischer vorzugehen. Mit ihrem Gesetz forcieren sie diese Tendenz weiter.
Wie begründen Sie Ihr Vorgehen diesen Frauen gegenüber und den wenigen PsychotherapeutInnen, die gender-kritisch arbeiten wollen und einen trans-affirmativen Ansatz aus fachlicher Einschätzung als schädlich erachten?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Mann,

ich bitte Sie zunächst um Entschuldigung; Ihre Frage ist in der Flut der Zuschriften untergegangen. Ich hoffe, meine folgende Antwort hilft Ihnen auch zum jetzigen Zeitpunkt noch weiter.

Bei Erwachsenen sind entsprechende Behandlungen verboten, wenn die Betroffenen über den therapeutischen Nutzen der Behandlung getäuscht oder nicht hinreichend über Risiken und die nicht bewiesene Wirksamkeit aufgeklärt worden sind. Die Durchführung einer Konversionstherapie bei einem Erwachsenen darf nicht durch Drohung erzwungen werden. Auch ein Volljähriger kann nicht wirksam in eine wie auch immer geartete psychische oder physische Behandlungsmaßnahme einwilligen, wenn er dazu in irgendeiner Weise genötigt worden ist. Auch jedes Werben, Anbieten und Vermitteln von Konversionstherapien ist untersagt und strafrechtlich sanktioniert.

Die Behandlung von medizinisch anerkannten Störungen der Sexualpräferenz ist vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausdrücklich ausgenommen. Es ist klargestellt, dass operative medizinische Eingriffe oder Hormonbehandlungen, die darauf gerichtet sind, der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität der Person oder ihrem Wunsch nach einem eher männlichen oder eher weiblichen körperlichen Erscheinungsbild zum Ausdruck zu verhelfen, keine Konversionsbehandlungen sind. Das Verbot gilt zudem nur dann, wenn die Gesprächspartner*in auf die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer oder eines Betroffenen zielgerichtet Einfluss zu nehmen versucht. Eine Geschlechtsumwandlung bzw. -anpassung darf erst nach einem mindestens zwölfmonatigen Alltagstest und entsprechender psychotherapeutischer Betreuung erfolgen. Die Hürden hierfür sind also sehr hoch.

Wir werden die Wirkungen des Gesetzes selbstverständlich sehr genau beobachten und verschließen uns Nachbesserungen nicht, sofern diese notwendig sind.

Mit freundlichem Gruß
Sönke Rix

 

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