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Sönke Rix
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Frage von Lars S. •

Wie ist Ihre Einschätzung zur Hammer Studie?

Sehr geehrter Herr Rix,
wie stehen Sie zu der Entscheidung des Bundesfamilienministerium
die Studie zum Kindeswohl & Umgang trotz erfolgreicher Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht zu veröffentlichen und statt dessen die unwissenschaftliche Studie von Dr. Hammer im Brandenburger Landtag zu diskutieren?
Hier eine Beurteilung der Studie:

https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/fg_familienrecht/2022_04_NRV_Pressemitteilung_Hammer-Studie.pdf

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Sehr geehrter Herr S.,

die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ gibt es bisher nur in einer Entwurfsfassung. Es gab nämlich seitens des Bundesdatenschutzbeauftragten Bedenken bezüglich der Studie. Die Arbeiten daran wurden vor dem Hintergrund eines Bescheids des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 17. Februar 2021 unterbrochen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat gegen diesen Bescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingelegt. Dieses Gerichtsverfahren ist noch anhängig; wann mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht absehbar.

Gleichwohl hat das Verwaltungsgericht Berlin – wie Sie zutreffend schreiben – geurteilt, dass einem Kläger Zugang zu Entwurfsfassungen der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu gewähren ist. Hiergegen hat das BMFSFJ einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Das Ministerium vertritt in Bezug auf die Frage des Rechts auf Informationszugang zu bloßen Entwurfsfassungen einer Studie eine andere Rechtsauffassung als das Verwaltungsgericht Berlin und möchte das Urteil deshalb überprüfen lassen. Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht Berlin noch nicht entschieden, ob das IFG-Verfahren mit Blick auf das laufende datenschutzrechtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln ausgesetzt wird

Ich halte die Entscheidung des BMFSFJ vor diesem Hintergrund für nachvollziehbar und richtig, und Sie können natürlich davon ausgehen, dass das BMFSFJ die Entwurfsfassungen veröffentlichen wird, wenn eine Berufung nicht möglich ist oder wenn es in einem Berufsverfahren unterliegt. Wofür das dann gut sein und wer etwas mit einer unfertigen Studie anfangen sollte, erschließt sich mir allerdings nicht.

Ich kann Ihnen nicht sagen, wann, aus welchem Grund und mit welchem Ergebnis der Bericht „Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme“ von Herrn Dr. Hammer im Brandenburger Landtag diskutiert wurde. Ein Bundesministerium ist für die Tagesordnung der Landtage jedenfalls nicht zuständig. Und auch die Neue Richtervereinigung entscheidet nicht darüber, womit Abgeordnete sich beschäftigen dürfen.

Mit freundlichem Gruß

Sönke Rix

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