Wer denkt sich eine solche Leistungsbewertungsverordnung für mündlichen Prüfungsleistungen in Fremdsprachen aus und wie soll das bei einer derart kurzen Vorlaufzeit in der Praxis rechtssicher sein?
Sehr geehrte Frau Oldenburg,
Ihr letztes "Geschenk" als Bildungsministerin war Anfang des Schuljahres eine neue Leistungsbewertungsverordnung (LBV), durch die bei Klassenarbeiten in den Fremdsprachen ab 7. Klasse ein mündlicher Teil enthalten sein soll & ab Kl. 9 sogar eine verpflichtende mündliche Klassenarbeit. Allerdings hat das Bildungsministerium versäumt, bis Anfang Oktober eine adäquate Handreichung vorzulegen, die dann nach meiner Meinung für die Praxis vollkommen untauglich war und mehr Fragen aufwarf als Antworten zu geben. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Lehrer mit dem Problem der Umsetzung alleingelassen worden & das Schulhalbjahr ist fast zur Hälfte vorbei. Meine Fragen sind:
1) Warum wusste z.B. das IQMV nichts davon (Aussage auf heutiger Schulung)?
2) Warum die späte LBV sowie eine inadäquate Handreichung?
3) Wie sollen diese Leistungen in der Praxis erbracht werden?
4) Genügt die Handreichung inhaltlich, um eine rechtssichere Bewertung zu ermöglichen?
Grüße
R.O.

