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Simone Borchardt
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Frage von Maureen S. •

Sehr geehrte Frau Borchardt, aufgrund der geäußerten Befürchtungen seitens PTler -wie erfolgt die Überprüfung der (angenommenen befürchteten) Folgen des GKV BStabG für PT?

Ich möchte Ihnen zunächst für Ihre freundliche Antwort auf meine Frage vom 20.07. danken. Mich treibt noch um: Mehrf. wurden Sie ja mit Fragen bzgl. vermuteter neg. Konsequenzen bzgl. GKVBStabG bei PT konfrontiert (v.a. Versorgung). Auf abgeordnetenwatch vom 16.07.2026 schrieben Sie : "...Die Auswirkungen müssen anhand der tatsächlichen Abrechnung, der Zahl angebotener Behandlungsplätze und der Wartezeiten überprüft werden. Sollten sich belastbare Hinweise auf einen Rückgang der Versorgung ergeben, muss nachgesteuert werden..." . Ich muss zugeben: habe nicht verstanden, wie das erhoben werden soll. Abrechnung ist mir klar. Aber Zahl angebotener Behandlungsplätze? etc.pp.... Meinerseits ergibt sich die Frage: Nach welchen Daten und Methodik wird erfasst? Wie sehe eine Gegensteuerung aus? Hoffe, ich konnte meine Frage suffizient darstellen. Ich zolle Ihnen hohen Respekt für Ihre Arbeit u. auch, dass Sie sich den Fragen stellen u. somit für größere Transparenz sorgen. Herzliche Grüße

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