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Silke Müller
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Frage von Thomas S. •

1. Ist die Tätigkeit als MdB ein Fulltime-Job? 2. Wie wollen Sie als Ärztin und MdB arbeiten? 3. Ist es fair rund 121.000 Euro Diät im Jahr zu beziehen und parallel in einem anderen Beruf zu arbeiten?

Guten Tag Frau Müller,

auf die Frage, ob Sie Ihre Tätigkeit als Ärztin einstellen werden (sollten Sie in den Bundestag gewählt werden) antworten Sie, dass Sie den Beruf als Ärztin sehr gern ausüben und dass der Kontakt zur Basis Ihnen auch für die politische Arbeit wichtig erscheint. Sollten Sie in den Bundestag gewählt werden, würden Sie eine Lösung mit Ihren Praxispartnern anstreben um ihre Tätigkeit in der Praxis und die Arbeit im Bundestag zu organisieren.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/silke-mueller/fragen-antworten/um-die-arbeit-im-bundestag-bewaeltigen-zu-koennen-werden-sie-dafuer-ihre-taetigkeit-als-aerztin-einstellen

Mir erscheint diese Doppelbelastung als unglaubwürdig und glaube, dass auf Grund einer solchen Belastung die jeweilige Berufsausübung leiden könnte.. Für rund 121 000 Euro Diät im Jahr dürfen die Bürge/innen den vollen Einsatz eines MdB erwarten Sie sollten sich entscheiden welchen Beruf Sie richtig machen wollen.

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Antwort von
FDP

Ein Mandat für den Deutschen Bundestag ist natürlich eine primäre Berufung. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, wird immer der größte Teil der Arbeitszeit benötigt. Dies werde ich selbstverständlich so wahrnehmen, sollte ich gewählt werden.

Dennoch sind Tätigkeiten neben der Mandatsausübung nicht untersagt. Diese können in meinem Verständnis jedoch nur von geringem Umfang sein und dürfen keine Interessensverknüpfungen mit meinem Mandat haben. Hier kann ich mir eine Tätigkeit als Ärztin im geringem Umfang in meiner Praxis weiter vorstellen, da ich denke, aus Alltagserfahrungen erwachsen die besten politischen Ideen und Entscheidungen.

Für die Rechte und Pflichten von Abgeordneten des Deutschen Bundestages gibt es im Übrigen klare Regelungen. Diese finden sich im Grundgesetz, im Abgeordnetengesetz sowie in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.

Den Einsatz als MdB für die Belange der Bürger und die weitere Entwicklung unseres Landes mache ich nicht an der Höhe einer "Diät" fest. Eine Vergütung dient in meinem Verständnis der Anerkennung für die Übernahme von Verantwortung und Arbeit sowie der Deckung entstehender Kosten.