Die Landesregierung hat einen sorgfältig begründeten Entwurf zur Weiterentwicklung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vorgelegt, der das Ziel verfolgt, klare Zuständigkeiten, verlässliche Verfahren und mehr kommunale Verantwortung zu schaffen. Der Schutz der Kulturdenkmale bleibt dabei weiterhin gewährleistet.
Bereits seit einigen Jahren wird dort an einem Gesetz gearbeitet, mit dem die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern bekämpft werden soll und in diesem Zusammenhang wird auch über die Möglichkeit der Kontrolle privater Chatnachrichten diskutiert.

