
(...) Das Angehörigen-Entlastungsgesetz verpflichtet, wie Sie bereits geschrieben haben, erst zu einer Unterhaltszahlung ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro im Jahr. (...)
Christian Weber
(...) Das Angehörigen-Entlastungsgesetz verpflichtet, wie Sie bereits geschrieben haben, erst zu einer Unterhaltszahlung ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro im Jahr. (...)
(...) Das Angehörigen-Entlastungsgesetz verpflichtet, wie Sie bereits geschrieben haben, erst zu einer Unterhaltszahlung ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro im Jahr. (...)
(...) haben wir daher an einer Lösung gearbeitet, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. (...)
(...) Glücklicherweise konnten wir Ihr Anliegen bereits in einem persönlichen Gespräch erörtern. Wie Sie wissen, stehe ich in dieser Frage an Ihrer Seite. (...)
(...) Glücklicherweise konnten wir Ihr Anliegen bereits in einem persönlichen Gespräch erörtern. Wie Sie wissen, stehe ich in dieser Frage an Ihrer Seite. (...)
Sehr geehrte Frau Kostiza,