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Silke Launert
CSU
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Frage von Peter-Michael N. •

Frage an Silke Launert von Peter-Michael N. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Frau Dr. Launert,

Nach einem Artikel in der VdK-Zeitung soll jetzt endlich der Elternunterhalt geregelt werden. Was beinhaltet diese Neuregelung alles, außer die Einkommensgrenze der Kinder. Gibt es eine rückwirkende Variante ( politisch machbar)? Damit könnten die Familiengerichte stark entlastet werden und die "Kinder" ohnehin. Zu der emotionalen Belastung, der finanzielle Druck und die Anwaltskosten. Auch wenn die das alle geregelt wird bleibt trotzdem noch eine €-Belastung. Denn mit ca. 105€ Taschengeld kommt man um alles abzudecken ohnehin nicht weit.

Was Sie ganz vergessen sind die Kinder der Bewohner im Pflegeheim. Zu der emotionalen Belastung, Übernahme von Pflegeleistungen im Pflegeheim kommt die finanzielle Belastung mit der strengen Vorgabe der Bezirke die keinen Ermässungsspielraum nutzen und die "Kinder" übervorteilen. Beispiel: Steuervorteile aus dem Nachteilausgleich und andere wie Haushalsnahe Ausgaben werden zum Einkommen gerechnet. Und wenn Sie über der Pauschale liegen müssen die Steuervorteile komplett abgeführt werden. Behinderte werden hier mit gesunden Menschen gleichgestellt, hier sehe ich allerdings ehr die Benachteiligung. Nach einem Urteil den BGH zum Verhalten von Beamten „ Aufklärungspflicht auch über den Tellerrand hinaus, auch wenn dadurch ein Nachteil einer Behörde entsteht, den Bürger nicht überfordern und Unwissenheit auszunutzen. Das ist keine Bürgernähe, wirklich nicht.

Gerne lese ich wieder von Ihnen; ihrer Strategie in der Umsetzung, natürlich das Ergebnis und dem Zeitpunkt.

Mit freundlichen Grüßen
PM N.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Nickel,

Meine Mitarbeiterin hat mir mitgeteilt, dass Ihr Schreiben noch offen ist. Ich entschuldige mich persönlich für die späte Rückmeldung.

Seit dem 1.1.2020 sind Kinder von Pflegebedürftigen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro zum Unterhalt verpflichtet. Entscheidend bei der Prüfung ist allein das Einkommen des Kindes. Sollte man also mit dem Einkommen eines Ehepartners die Grenze von 100.000 Euro überschreiten, verpflichtet das nicht zum Unterhalt.
Die Grenze von 100.000 Euro gilt nicht, wenn sich Ehepartner untereinander Unterhalt zahlen müssen. Der Gesetzgeber meint, dass die Ehe bzw. Partnerschaft eine besondere gegenseitige Einstandspflicht begründet. Daher muss weiterhin auch dann Unterhalt gezahlt werden, wenn das Einkommen unterhalb der 100.000-Euro-Grenze liegt.
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz sieht keine rückwirkende Variante vor.
Mit dem Gesetz gehen wir auch weitere wichtige Schritte auf dem Weg zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Wir verbessern und sichern die finanzielle Ausstattung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung. Denn Beratung auf Augenhöhe ist in vielen Fällen die Voraussetzung für eine bestmögliche Teilhabe. Die EUTB bietet ein niedrigschwelliges und unabhängiges Beratungsnetzwerk mit über 500 Beratungsangeboten bundesweit. Hier werden vielfach Betroffene von Betroffenen beraten und unterstützt.
Hinzu kommt ein wichtiger neuer Baustein für die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Mit einem Budget für Ausbildung schaffen wir für sie eine weitere Alternative zu den Werkstätten für behinderte Menschen. Denn jetzt können sie einen regulären Ausbildungsvertrag abschließen.
Weitere gesetzliche Klarstellungen trifft das Gesetz für Menschen mit Behinderungen bei der Arbeitsassistenz. Hinzu kommen Klarstellungen und Verbesserungen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Und nicht zuletzt haben wir bei unserer CSU-Klausurtagung im Januar 2021 das Ziel eines Eigenanteil-Deckels bei der Pflege ausgegeben. „Eine gute und bezahlbare Pflege ist eine der größten sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Wir wollen deshalb den Eigenanteil an der Pflege, den der einzelne leisten muss, wirksam begrenzen. Konkret soll der Eigenanteil für die Pflege im Heim auf maximal 700 Euro pro Monat gedeckelt werden. Wir wollen die private Vorsorge insbesondere durch die steuerliche Förderung betrieblicher Pflegeversicherungen und durch einen Steuerabzug für Beiträge zur Pflegezusatzversicherung bzw. Zuschüsse für Personen, die nicht von eine Steuerbegünstigung profitieren, stärken.“ Für die Umsetzung hiervon werden wir uns intensiv einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Silke Launert MdB

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