(...) Für Opfer habe ich eine Verbesserung vorgesehen: Sie sollen Schmerzensgeldansprüche auch im Strafbefehlsverfahren durchsetzen können. Das ist nach geltendem Recht nicht möglich. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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