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Frage von Malte D. •

Frage an Siegfried Kauder von Malte D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kauder!

Ich habe einige Fragen zu der von Ihnen geforderten Netzsperre wegen Urheberrechtsverletzungen:

Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag von 2009 heißt es: "Wir werden keine Initiativen für Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen." Wieso stellen Sie dann eine solche Forderung?

Wie wollen Sie verhindern, dass hier essentielle rechtsstaatliche Prinzipien missachtet werden? Ich denke hier vor allem an die Unschuldsvermutung, die hoheitliche Durchsetzung des Rechts ausschließlich durch staatliche Organe, die Meinungsfreiheit und die Verhältnismäßigkeit?

Konkret:
- Unschuldsvermutung: Ein Nutzer kann nicht beweisen, dass er etwas nicht heruntergeladen hat. Welche Rechtsmittel soll er bekommen, um sich im Vorfeld der Sperre zu wehren?
- Rechtshoheit des Staates: Sollen hier polizeiliche Kompetenzen an private Instanzen ausgelagert werden? Wie ist dies verfassungsrechtlich zu bewerten?
- Meinungsfreiheit: Zur Durchsetzung dieser Regelung ist eine umfassende Zensur-Infrastruktur erforderlich, weil der Provider langfristig wissen muss, auf welcher Seite ein Nutzer sich aufhält. Wie ist dies mit meinem Recht vereinbar, meine Meinung auch anonym kundzutun und nicht durch Überwachung irgendeiner Art beeinträchtigt zu werden?
- Verhältnismäßigkeit: Wie wollen Sie sicherstellen, dass es durch diese Regelung nicht zu Existenzbedrohungen gerade auch bei Unbeteiligten kommt (z. B. Dritte, die denselben Anschluss für Homeoffice etc. nutzen müssen)?

Wie wollen Sie überhaupt sicherstellen, dass die Verstöße erstens sicher entdeckt werden können (allein auf Youtube gibt es Zigtausende illegaler Dateien) und zweitens einem Nutzer präzise zugeordnet werden können (Kunde ungleich Nutzer)?

Mit Dank für die Beantwortung und freundlichen Grüßen
Malte Diehl

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