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Sibylle Schmidt
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Frage von Alexander W. •

Wie stehen Sie zu der Idee der kontrollierten Abgabe von Marihuana und Haschisch über Apotheken oder ähnliche Einrichtungen?

Sie kritisieren, dass der Zugang zu Cannabis-Produkten zu leicht ist. Ich stimme Ihnen zu, insbesondere da sich Dealer nicht auf den Verkauf von Cannabis beschränken und Konsumenten an härtere und gefährlichere Produkte heranführen. Des Weiteren beschreiben Sie, dass Cannabis-Produkte genmanipuliert/hochgezüchtet seien und damit im Gegensatz zum „Ströbele-Gras“ stark gesundheitsgefährdend sei. Was halten Sie davon, genau aus diesen Gründen, Cannabis zu legalisieren, aber auch staatlich zu kontrollieren. Dazu zählt neben der Kontrolle der Produktsicherheit auch die Abgabe an nur Erwachsene und nur in limitiertem Umfang. Gesundheitsschäden können vermieden werden, der Kontakt zu gefährlicheren Substanzen wird reduziert, den Drogen-Dealern wird die Geschäftsgrundlage entzogen und der Staat kann durch legale Geschäfte mehr Steuern einnehmen.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage. In einem Land, in dem bestimmte Glühbirnen verboten sind, wird es möglich sein, die Ausbreitung von Drogen zu verhindern, weil sie lebensgefährlich sind. Das klappt selbst in Anbauländern. Ein Staat kann sich nicht an Vertrieb und Ausbreitung  gesundheitsschädlicher bis lebensbedrohlicher Suchtstoffe beteiligen. Zumal die Folgekosten für die Behandlung von Psychotikern und Elenden sowie daraus entstehenden Gewaltdelikten ungleich höher ist. Ein Staat hat die geistige und körperliche Gesundheit seiner Bürger immer im Blick. Das gehört zu den Mindestanforderungen einer Regierung. Eine Sucht entsteht durch Probieren. Probieren entsteht durch Manipulieren. Manipulieren ist möglich durch Verfügbarkeit. Verfügbarkeit entsteht durch Nachfrage Suchtkranker. Ist das Suchtgedächtnis aktiviert, ist der Proband schwer krank und uneinsichtig bis unangenehm/gefährlich. Das ist das Kennzeichnende von Abhängigkeitserkrankungen und macht eine Heilung so schwierig. Meines Erachten muss der Begriff "selbstgefährdend" viel enger ausgelegt werden, um eine Zwangsbehandlung zu ermöglichen. Jeder, der Drogensucht überlebt, fragt, warum er nicht früher zwangsbehandelt wurde. Tote können keine Evaluierungen ausfüllen. Sucht hat verschiene Stufen. Crystal Meth ist nicht vergleichbar mit Cannabis und Alkohol nicht mit Drogen. Dosierung, Zeitverzögerung, Wirkung, Langzeitschäden sind völlig anders. Also bitte nicht unbewiesene Standardsätze nachplappern. Drogensucht und Alkoholabhängigkeit sind zwei völlig unterschiedlich verlaufende Krankheiten. Es gehen auch nicht alle Banken pleite, wenn eine pleite geht. 

Schöne Woche

Sibylle Schmidt