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Sepp Müller
CDU
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Frage von Peter B. •

Wie stehen Sie zu den explodierenden Pflegeheimkosten und warum muss jeder Bewohner die Investitionskosten selbst zahlen?

Sehr geehrter Herr Müller,
da sie ja auch im Gesundheitsausschuss tätig sind und Herr Lauterbach bei Abgeordnetenwatch nicht antwortet meine Frage an Sie.
Ich will mich kurz fassen wir kommen aus Sachsen Anhalt und unsere Mutter ist im Pflegeheim.Beim Einzug
2022 waren mit 5% Leistungszuschlag ein Eigenanteil von 1657,59€ zu zahlen jetzt mit 30% Leistungszuschlag 2334,31€.Gegen die Lohnentwicklung haben wir keine Einwände die ist gerechtfertigt.
Warum muss der Bewohner die Investitionskosten von 575 € monatlich selbst tragen.Die Pflegekosten werden ja von den Pflegekassen überprüft aber wie soll ein fast 90 jähriger mit leichter Demenz die Investitionskosten selbst nachprüfen bei Sozialhilfe-Bewohnern macht das bestimmt das Sozialamt.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Pflegekosten. Auch uns als CDU/CSU Bundestagsfraktion treibt das Thema Pflege um. Aus diesem Grund haben wir am 10.10.2023 das Positionspapier „Die Pflege zukunftsfest machen“ beschlossen. Hier haben wir bereits erste Positionen und Lösungsvorschläge unterbreitet, die deutlich machen, dass wir das Thema Pflege aber auch die Pflegeversicherung neu denken müssen. Das Positionspapier können Sie auf der Internetseite der CDU/CSU Bundestagsfraktion einsehen. 

Die gestiegenen Pflegeheimkosten entstehen durch angestiegene Lohn- und Personalkosten, aber auch durch die Preissteigerungen bei den sogenannten „Hotelkosten“ (Unterkunft/Pflege) wie Energie- und Lebensmittelkosten. Um den Heimbetrieb nun weiterhin am Laufen zu halten, müssen die Betreiber die Kosten zwangsläufig anheben. Das dies viele Bewohner vor eine große finanzielle Belastung stellt, kann ich durchaus nachvollziehen. Aus diesem Grund setzen wir uns als CDU/CSU Bundestagsfraktion auch dafür ein, mehr private Vorsorge beim Thema Pflege zu etablieren. Eine Pflegevollversicherung, wie sie oftmals gefordert wird, ist schlichtweg nicht finanzierbar.

Die Investitionskosten sind insbesondere im § 82 SGB XI Finanzierung der Pflegeeinrichtungen geregelt. Ein nicht unerheblicher Teil der Investitionskosten wird dabei aus Steuermitteln- und Sozialversicherungsbeiträgen finanziert. Die Investitionsförderung richtet sich grundsätzlich nach Landesrecht. Die Art und Höhe der öffentlichen Förderung von Pflegeeinrichtungen ist dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aus diesem Grund werden die Angaben der Betreiber auch streng überprüft. Der Restbetrag kann von den Betreibern dann auf die Heimbewohner selbst umgelegt werden. Sollten die Einkünfte und das Vermögen des Bewohners nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, sich beim Sozialamt unterstützend helfen zu lassen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob die Investitionskosten zu hoch sind, gibt es verschiedene Einrichtungen, wie beispielsweise den BIVA Pflegeschutzbund, die Ihnen dahingehend beratend zur Seite stehen können. Abschließend lässt sich sagen, dass die Pflegeversicherung eine Art Teilkasko-Versicherung ist, weshalb es jetzt umso wichtiger ist, die Menschen für eine private Vorsorge zu sensibilisieren. Eine komplette Übernahme der Kosten ist leider schlichtweg nicht finanzierbar.

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