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Sepp Müller
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Frage von Louise B. •

Politische Entscheidungsfindung muss transparent stattfinden. Ein Lobbyregister könnte diesen Prozess unterstützen. Wann wird die CDU die Einführung eines solchen Registers unterstützen?

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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu einem Lobbyregister im Bundestag, welche ich Ihnen gerne beantworten möchte. Im Oktober des vergangenen Jahres hat sich der Deutsche Bundestag mit einer Änderung des Lobbyregistergesetzes beschäftigt. Dabei ist jedoch deutlich geworden, dass die Ampelkoalition sich für mehr Bürokratie anstatt für Transparenz für die Öffentlichkeit eingesetzt hat.

Entscheidende Änderungen wurden nicht vorgenommen. Dazu zählt unter anderem, dass der Kreis der eintragungspflichtigen Interessensvertretungen nicht erweitert wurde, noch werden Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbezogen. Stattdessen führen die Änderungen zu einem unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand und zu mehr Intransparenz bei der Offenlegung von Lobbyaktivitäten.

Interessensvertreter müssen Angaben zu Spenden nur noch dann offenlegen, wenn sie erstens den Betrag von 10.000 Euro übersteigen und zweitens mehr als zehn Prozent bezogen auf die jährliche Gesamtsumme im jeweiligen Geschäftsjahr übersteigen. Einige Interessenverbände sind damit faktisch von einer Offenlegung ausgenommen.

Die CDU/CSU Bundestagsfraktion hat einen Entschließungsantrag eingebracht, indem die Aussagekraft des Lobbyregisters zur Offenlegung von Spenden in den Fokus gerückt wird. Den Antrag finden Sie unter folgendem Link:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/088/2008892.pdf.

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