
Es sollte auf Mobiltelefonen nicht möglich sein, "kinderpornografisches" Material zu öffnen, zu bearbeiten oder zu versenden.
Kennycolis/Wikimedia Commons/CC BY-SA 4.0
Es sollte auf Mobiltelefonen nicht möglich sein, "kinderpornografisches" Material zu öffnen, zu bearbeiten oder zu versenden.
Das Waffenrecht sollte lediglich die Erlaubnistatbestände regeln. Das würde zu einer Vereinfachung und zu klareren Botschafen führen.
Ich plädiere dafür das Regel-Ausnahme-Verhältnis im Waffenrecht ändern: Das Führen von Messern (im öffentlichen Raum und erst Recht im ÖPNV) sollte generell verboten sein.
Hierfür gibt es viele Quellen
Die Kritik am Gesetzentwurf wird zum Beispiel der AG Kripo, dem Bund Deutscher Kriminalbeamter, dem Deutschen Richterbund, im Bundesrat und von allen (!) Praktikerinnen und Praktikern geteilt, mit denen ich bislang über den Entwurf sprechen konnte.
Sie können sich die Antwort sicher denken: NEIN!