Werden Sie sich gegen die geplante Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes einsetzen und den freien Zugang zu staatlichen Informationen verteidigen?
Sehr geehrter Herr Fiedler,
im Koalitionsvertrag haben SPD und Union angekündigt, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu reformieren. Nun gibt es Berichte, wonach der Zugang zu staatlichen Informationen erheblich eingeschränkt werden soll. Diskutiert werden unter anderem der Nachweis eines „berechtigten Interesses“, deutlich höhere Gebühren sowie weitere Hürden für Antragsteller.
Das IFG ist seit rund 20 Jahren ein wichtiges Instrument für Transparenz und demokratische Kontrolle staatlichen Handelns. Kritiker befürchten, dass die geplanten Änderungen den Informationszugang faktisch stark einschränken würden.
Wie bewerten Sie diese Pläne? Werden Sie sich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass das IFG als wirksames Transparenzgesetz erhalten bleibt?
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur aktuellen Debatte rund um das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Zunächst stimme ich Ihnen zu, dass wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Diese Vereinbarung ist für uns klare Maßgabe.
Deshalb stelle ich gerne klar: Eine faktische Abschaffung des IFG, wie von vielen befürchtet, wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben!
Das Informationsfreiheitsgesetz ist eine demokratische Errungenschaft. Wer den Staat moderner machen will, darf Transparenz nicht abbauen. Eine Reform des IFG muss den Zugang zu Informationen einfacher, digitaler und schneller machen. Sie darf nicht die Kontrolle des Staates durch die Presse und die Zivilgesellschaftlich erschweren.
Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Dazu enthält das IFG nach unserer Einschätzung aber bereits heute notwendige Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange.
Lediglich Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen müssen nochmal unter den Prüfstand gestellt werden. Eine Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger sowie für Presse und Zivilgesellschaft werden wir jedoch nicht mitmachen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Sorgen etwas nehmen.
Herzliche Grüße
Sebastian Fiedler

