Antwort 19.10.2025 von Sebastian Everding Tierschutzpartei
Auch Nicht-Ausschuss-Mitglieder können in Ausnahmefällen an Abstimmungen teilnehmen, aber nur als Vertretung z.B. bei Krankheiten.

S. Everding
Auch Nicht-Ausschuss-Mitglieder können in Ausnahmefällen an Abstimmungen teilnehmen, aber nur als Vertretung z.B. bei Krankheiten.