
(...) In der sozialen Pflegeversicherung müssen die Beamten Leistungseinschränkungen, Kostendämpfungspauschalen und zusätzliche Selbstbehalte hinnehmen, beispielsweise durch die Einschränkungen der Beihilfeleistungen zum Zahnersatz, die zum 1. Januar 2005 durch das Bundesministerium des Innern festgelegt wurden. (...)