(...) Wie ich bereits mehrfach betont habe, befürworte ich die anstehende Erhöhung des Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder in Beamtenfamilien. Dies entspricht dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip sowie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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