
(...) 1. Ihre Ausführungen bezüglich der mit der Reform des Beamtenrechts durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) umzusetzenden Vorruhestandsregelung sind unrichtig. Das DNeuG sieht vor, dass wie in der gesetzlichen Rentenversicherung die Altersgrenzen schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben werden (in den Jahren 2012 bis 2029, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch). (...)