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Frage von Margarete P. •

Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Beamten-Versorgung im Bund? Krankengeld, Orts-, Verheirateten- und Kinder-Zuschläge, Pensionszahlungen?

Bekommen Beamte bei Krankheit unbefristet 100 % ihres Gehalts?

Hintergrund ist die Nachricht über eine Beamtin (Lehrerin in Duisburg), die 16 Jahre lang ihr volles Gehalt bekommen hat, ohne eine einzige Unterrichts- bzw. Arbeitsstunde geleistet zu haben.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-krankgeschriebene-lehrerin-muss-nach-16-jahren-erstmals-zum-amtsarzt-100.html.

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Sehr geehrte Frau P., vielen Dank für Ihre Frage.

Folgende Daten sind uns bekannt:

Jährliche Beamtenversorgung des Bundes: Im Jahr 2023 beliefen sich die Kosten für Versorgungsausgaben für den unmittelbaren Bundesbereich (Beamt:innen, Richter:innen und Berufssoldat:innen im Ruhestand) auf rund 6,8 Mrd. Euro. Hier sind die Kosten der Hinterbliebenenversorgung inkludiert.

Jährliches „Krankengeld“: Es ist keine Aussage möglich, da grundsätzlich, bei Krankheit zunächst das Gehalt weitergezahlt wird. Eine zeitliche Befristung wird nicht vorgegeben. Wird jedoch davon ausgegangen, dass eine dauerhafte Dienstunfähigkeit vorliegt, wird der Beamte oder die Beamtin in den Ruhestand versetzt, sodass statt der Entgeltfortzahlung die Zahlung eines Ruhegehaltes gewährt wird. Dieses ist beispielsweise abhängig von der Höhe der Dienstzeit.

Weitere Zuschläge:

Beamtinnen und Beamte können weitere Zuschläge zu ihrem Grundgehalt erhalten. Ein Beispiel hierfür ist der Familienzuschlag. Die Höhe ist abhängig von dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Die Höhe wird bundeslandspezifisch geregelt.

Eine Aussage zu der Höhe der Ausgaben des Bundes für diese Zuschüsse kann nicht konkret gegeben werden, da sie einen Teil der Beamtenbesoldung darstellen.

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