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Sarah Schweizer
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Frage von Martin K. •

Weshalb beteiligt das Land Fußballvereine (genauer: Unternehmen) nicht an Kosten für Polizeieinsätze?

Sehr geehrte Frau Schweizer,

wie aus der heutigen Presse zu erfahren war, möchte das Land nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Kosten für Polizeieinsätze im Fußball bei Hochrisikospielen in Rechnung zu stellen. Evtl. würden sich trotz leerer Kassen Argumente für ein solches Vorgehen finden, wenn es sich um gemeinnützige Vereine handelte; im Profifußball aber sind es zunehmend Unternehmen (VfB Stuttgart = AG; TSG Hoffenheim = GmbH), die hier mit öffentlichen Geldern finanziert werden.

In Zeiten voller Kassen wäre dieses Verhalten "nur" fragwürdig, in der derzeitigen Zeit ist es schlicht nicht vermittelbar. Meine Kinder haben beispielsweise Unmengen an Unterrichtsausfall wegen Lehrermangel - wäre das Geld dort nicht eher im öffentlichen Interesse gut angelegt? (Weitere Beispiele für sinnvolle Investitionen gäbe es zuhauf.)

Wieso sollte es Aufgabe der öffentlichen Hand sein, solche Kosten zu übernehmen? Weshalb gilt hier nicht das Verursacherprinzip?

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Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu einer möglichen Kostenbeteiligung der Vereine an Polizeieinsätzen im Profi-Fußball.

Für mich ist klar, dass die Sicherheit der Fans und aller Beteiligten oberste Priorität im Profi-Fußball haben muss. Unsere Vereine im Land nehmen ihre Verantwortung für die Stadionsicherheit wahr, indem sie bereits seit der Saison 2017/2018 zusammen mit Polizei, Kommunen und Fanorganisationen in Stadionallianzen zusammenarbeiten. Dabei verpflichten sich die Vereine u.a. zu Investitionen in Sicherheit und Prävention. Hierdurch konnten die Einsatzstunden der Polizei ebenso wie die Anzahl der Verletzten sowie die Strafanzeigen im Spielbetrieb zuletzt deutlich reduziert werden.

Angesichts knapper Personalressourcen bei der Polizei sehe ich neben dem Sicherheitsgewinn insbesondere in der Reduzierung der Einsatzstunden einen entscheidenden Vorteil unseres kooperativen Ansatzes. Denn es ist klar, dass Polizeibeamte, die bei Fußballspielen gebunden sind, an anderer Stelle fehlen. Zudem konnte das Land durch die weniger geleisteten Einsatzstunden in der vergangenen Saison rund eine Million Euro einsparen, was in etwa der Summe entspricht, die wir unseren Bundesligavereinen für die Hochrisikospiele hätten in Rechnung stellen können.

Nichtsdestoweniger begrüße ich es, dass das Bundesverfassungsgericht im Januar entschieden hat, dass Fußballvereine an den Kosten für sogenannte Hochrisikospiele grundsätzlich beteiligt werden können. Damit liegt nun eine tragfähige Rechtgrundlage vor, um die Vereine finanziell in die Pflicht nehmen zu können, falls sich die Sicherheitslage bei den Spielen wieder verschlechtern sollte. Hier gilt es, die weitere Entwicklung genau im Blick zu behalten.

Freundliche Grüße

Sarah Schweizer

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