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Sandra Weeser
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Frage von Michael v. •

Frage an Sandra Weeser von Michael v. bezüglich Energie

Im Zuge der Klimaentlastungspolitik kann man seinen mittels Sonnenenergie selbst erzeugten Strom über Strommodule bis zu 9,9 KW speichern und verbrauchen, ohne ins öffentliche Netz einspeisen zu müssen. Darüber hinaus beginnt die Einspeisung ins Netz mit einer Unmenge an Bürokratie, Umsatzsteuerzahlung etc. Warum darf der Bürger nicht so viel Energie mittels Speicher speichern, wie er will? Wie ist diese fragwürdige Reglementierung in Einklang mit der aktuellen Klimapolitik zu bringen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr von Lüttwitz,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die aktuelle Rechtslage gibt Ihnen durchaus die Möglichkeit, so viel Strom selber zu erzeugen und zu speichern, wie Sie möchten. Dieser Strom ist allerdings nur bis zu einer Anlagengröße von 10 kWp vollständig von der EEG-Umlage befreit, sofern Sie an das Netz angeschlossen sind und für den eingespeisten Strom eine Förderung nach dem EEG in Anspruch nehmen. Liegt eine Anlage über 10 kWp Leistung, ist auf den selbsterzeugten Strom eine reduzierte EEG-Umlage von 40 % zu entrichten. Das ist aus meiner Sicht auch folgerichtig, denn der Netzanschluss sowie die EEG-Förderung werden über ein Umlagesystem finanziert. Jede Ausnahme von der EEG-Finanzierung führt dazu, dass die übrigen Verbraucherinnen und Verbraucher die entsprechenden Kosten mittragen müssen.

Als Mitglied der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag sehe ich die hohen staatlich bestimmten Stromkostenbestandteile als ein Problem. Wir wollen daher die EEG-Umlage aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung deutlich senken. Gleichzeitig könnte ich mir zukünftig auch einen Ausbau erneuerbarer Energien ohne Förderung vorstellen: Wenn ein Anlagenbetreiber für die Einspeisung seines Überschussstroms keine EEG-Förderung in Anspruch nimmt, sollte er für den selbst genutzten Strom auch keine EEG-Umlage bezahlen müssen. Das wäre aus meiner Sicht der faire Umkehrschluss.

Mit freundlichen Grüßen
Sandra Weeser

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