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Sahra Wagenknecht
BSW
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Sahra Wagenknecht von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Wagenknecht,

hat in kirchlichen Kindergärten der Staat der Kirche nicht nur die Trägerschaft sondern auch HOHEITSRECHTE übertragen?

Der Grund für diese Frage:
http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/799280_reportage-dokumentation/12580180_die-story-im-ersten-gott-hat-hohe-nebenkosten

Ein Pfarrer entließ eine Kindergartenleiterin wegen ihrer Trennung von ihrem Ehemann.
In seiner öffentlichen Begründung bezeichnete er die Frau als SCHÄDLICHES ÄRGERNIS.
Trifft es zu, dass in Fällen dieser Art Grundrechte verletzt werden?

Falls ja: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Religionsgemeinschaften bei Inanspruchnahme des HOHEITSRECHTS an die grundgesetzliche Ordnung, insbesondere an die Grundrechte gebunden.

Grundrechtsbindung der Kirchen bei der Erhebung von Kirchensteuer
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg81-02.html
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 81/2002 vom 17. ... (Vb) der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und des ... Sie strebte die Herabsetzung der Kirchensteuer unter Zugrundelegung des in Hamburg ...

Wie kann auch in kirchlichen Kindergärten die Umsetzung dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden und was wird DIE LINKE tun?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Reth,

vielen Dank für Ihre Frage, die ein sehr wichtiges Thema berührt. Grundsätzlich ist es so, dass für Arbeitnehmer in Einrichtungen der Kirche das kirchliche Arbeitsrecht gilt. DIE LINKE achtet selbstverständlich die Kirchen und ihre Unabhängigkeit. Bedenklich ist es allerdings, wenn Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen niedrigere Löhne erhalten und ihnen weniger Rechte zustehen als Arbeitnehmern in anderen privaten oder öffentlichen Einrichtungen. Für diese Benachteiligung gibt es keine moralische Rechtfertigung. Meiner Auffassung nach sollten Arbeitnehmerrechte und Grundrechte, aber auch Streikrechte und das Betriebsverfassungsgesetz auch in den Kirchen und ihren Einrichtungen gelten.

Mit freundlichen Grüßen
Sahra Wagenknecht

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