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Sahra Wagenknecht
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Frage von Volker G. •

Frage an Sahra Wagenknecht von Volker G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Wagenknecht,

wie stehen Sie zum derzeitigen demokratschen Stand in Deutschland ( Art. 146 GG/ Art. 144 GG )?? Warum wird bei wichtigen Entscheidungen ( EU, EURO, Lissabonner-Verträge, Neuverschuldung ) kein Volksentscheid herbeigeführt?? Das Volk ist doch noch Machthaber, oder!? Wieso ist Peter Gauweiler der einzige im Bundestag, der die Fehler der Lissabonner-Verträge erkannt hat ? Gibt es noch aufmerksame Beobachter im Bundestag, die das deutsche Volk vor Schaden bewahren? Ich verweise auf die Jarhundertlüge von Holger Fröhner. Will das Volk die Lissabonner -Verträge wirklich ?? Wann bekommt das deutsche Volk die Volksdemokratie zurück(Volksentscheide)?Wie energisch werden Sie Ihren Einsatz gestalten gemeinsam mit Herrn Gysì und Herrn Korte und all den anderen Mitstreitern? Sind die Unterschriften unter,egal welchen Verträgen der Regierung, noch legitim nach dem Wegfall des Geltungsbereiches der OMF-BRD-GmbH ???

Mit freundlichen Grüßen
Volker Götze

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Götze,

dass es in Deutschland auf Bundesebene keine Volksentscheide gibt, liegt am mangelnden politischen Willen, solche einzuführen. DIE LINKE hat sich in der Vergangenheit wiederholt für die Einführung von Volksentscheiden und für entsprechende Grundgesetzänderungen eingesetzt. CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne hatten in ihren Regierungsjahren genügend Gelegenheit, die Möglichkeit von Volksabstimmungen verfassungsrechtlich zu verankern. Leider hat sich hier bis heute nichts bewegt. Daher müssen diese Parteien auch weiterhin unter Druck gesetzt werden, damit sich endlich etwas ändert!

Eine Volksabstimmung wäre im Hinblick auf den Lissabon-Vertrag dringend geboten gewesen. DIE LINKE hat dies immer gefordert. Was Kritik am Lissabon-Vertrag betrifft, so trifft es übrigens mitnichten zu, dass nur Peter Gauweiler Bedenken geäußert hätte. DIE LINKE hat den sogenannten Reform-Vertrag (wie dessen in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterten Vorläufer eines EU-Verfassungsvertrags) stets vehement kritisiert und lehnt ihn weiterhin aufgrund seiner neoliberalen und militaristischen Ausrichtung ab. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken gegen den Lissabon-Vertrag vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und dort einen Teilerfolg erstritten. Ausführliche Informationen zu den Kritikpunkten und den Initiativen der LINKEN finden Sie unter folgendem Link: http://www.linksfraktion.de/thema_der_fraktion.php?artikel=1708047568

Mit freundlichen Grüßen
Sahra Wagenknecht

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