(...) Bezüglich Ihrer zweiten Frage, "wie die von ihrer Regierung beschlossenen Maßnahmen zur Drogenprävention und Gesetzeslage beschlossen werden", finden Sie in Abschnitt VII des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland eine ausführliche Beschreibung zur "Gesetzgebung des Bundes". Darüber hinaus habe ich mich in diesem Forum mehrfach, zuletzt am 29.01.2008, zum derzeit von mir ausgeübten Amt der Drogenbeauftragten der Bundesregierung geäußert. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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