(...) Festzuhalten bleibt, dass eine Einsicht in die Daten nach geltender Gesetzeslage nicht für „Hinz und Kunz“ und nur in den gesetzlich geregelten Fällen möglich ist. Eine verdachtsunabhängige Öffnung der Daten würde ich auch nicht mittragen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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