
(...) mit der am 23.01.2008 vom Bundeskabinett beschlossenen und am 15.02.2008 vom Bundesrat bestätigten 21. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften wurde Modafinil aus Anlage III des BtMG als verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel gestrichen. Dazu heißt es in der Begründung des Gesetzestextes: "Modafinil ist in Deutschland ausschließlich zur Behandlung der Narkolepsie, der Tagesschläfrigkeit bei Schlaf-Apnoe-Syndrom und bei chronischem schwerem Schichtarbeitersyndrom mit exzessiver Schläfrigkeit zugelassen. (...)