
(...) weil es sich bei Cannabis nach wie vor um ein nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel handelt, dessen therapeutischer Nutzen - abgesehen von Dronabinol bei bestimmten Indikationsbereichen - bis heute nicht eindeutig wissenschaftlich nachgewiesen ist. Da ich mich zu diesem Thema im Abgeordnetenwatch bereits umfassend geäußert habe, verzichte ich an dieser Stelle auf weitere Wiederholungen. (...)